Gewaltprävention bedeutet hier prinzipiell:
- strukturelle Gewalt abbauen, Ressourcen und Kompetenzen stärken, Rahmenbedingungen gestalten.
Im Einzelnen bedeutet das
- Gewaltfreiheit als durchgängiges Prinzip auf allen Ebenen ansehen,
- Gewaltprävention als integralen Bestandteil der Arbeit betrachten,
- Zeit und Ressourcen nicht nur für Vermittlung von Fachwissen, sondern auch für soziale Erziehung zur Verfügung stellen,
- Räumlichkeiten der Bildungseinrichtung attraktiv gestalten; Art und Zustand der Baulichkeiten haben unmittelbaren Einfluss auf das Befinden von Ausbildern und Auszubildenden,
- mit Unterstützung der Ausbilder ein institutionelles Konfliktmanagementsystem entwickeln,
- gewaltpräventive Kompetenzen im Anforderungsprofil für Ausbilder verankern,
- fundierte Fortbildung anbieten und verpflichtend machen. (Fortbildungsinhalte sollten unter anderem sein: Diagnosekompetenz im Hinblick auf besondere Gefährdungen von Jugendlichen, Kompetenzen im Umgang mit eigener und fremder Aggression und Gewalt, Kompetenzen für den konstruktiven Umgang mit Konflikten, Förderkompetenz),
- Supervision zur Begleitung der praktischen Arbeit zur Verfügung stellen,
- Netzwerke mit anderen Institutionen (berufsbildende Schulen, Nachhilfeinstitutionen, Betriebe, Beratungsstellen, Polizei, Jugendgerichtshilfe et cetera) knüpfen.


