In akuten Gewaltsituationen erwartet niemand von Ihnen, dass Sie Ihre Gesundheit oder sogar Ihr Leben aufs Spiel setzen, um anderen zu helfen.
Verteidigung kann mit einem persönlichen Risiko verbunden sein. Es sollte Ihnen klar sein, zu welchem persönlichen Risiko Sie bereit sind und was Sie in einer konkreten Situation leisten können.
Ein hohes Risiko lohnt nur, wenn es darum geht, einem anderen in akuter Gefahr für Gesundheit oder Leben beizustehen. Sachwerte sind ersetzbar.

Jedoch:
Wenn jemand durch ein plötzlich eintretendes Ereignis klar
erkennbar in Not gerät, muss ihm geholfen werden. Wer zum
Beispiel bei gefährlichen Körperverletzungen wegschaut,
macht sich schuldig. Denn "Unterlassene
Hilfeleistung" ist ein Straftatbestand. Natürlich
muss in kritischen Fällen niemand den Helden spielen, aber
verlangt werden muss, dass Hilfe organisiert wird.
"Nothelfer", die bei einem kriminellen Angriff geschädigt oder verletzt werden, sind über die gesetzliche Unfallversicherung bzw. gesetzliche oder private Krankenversicherung abgesichert. Im Einzelfall besteht die Möglichkeit, Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz zu beantragen.
Wichtig für das Eingreifen in
Gewaltsituationen:
Jede Gewaltsituation ist anders und bedarf spezifischer
Verhaltensweisen.
Patentrezepte gibt es nicht, wohl aber begründete
Erfahrungen. Für Gewaltsituationen wurden von
unterschiedlichen Gruppen und Verbänden, u. a. von der
Polizei, auf Grundlage dieser Erfahrungen Verhaltensregeln
erarbeitet, an denen wir uns in diesem Kapitel orientieren.
Rechtliche
Aspekte – Handeln in Gewaltsituationen

