Juristische Konsequenzen halten Jugendliche nicht unbedingt von Gewalt ab. Aber viele wissen gar nicht, wo die Straftat beginnt und welche Folgen bereits minderschwere Straftaten für sie haben können. Zur genauen Information sollte dringend die Kooperation mit Polizei und Juristen gesucht werden.
Strafmündigkeit
Ab dem 14. Lebensjahr sind Jugendliche grundsätzlich strafmündig und unterliegen der Strafgerichtsbarkeit. Das heißt: Begehen sie Straftaten, müssen Sie sich vor einem Gericht verantworten. Das Strafrecht bestraft bei Delikten gegen Leben, Gesundheit, Freiheit, Ehre, Eigentum oder Vermögen. Bei allen können Geld- oder Freiheitsstrafen verhängt werden. Aber auch unter 14-Jährige, die nach Paragraf 19 des Strafgesetzbuches noch schuldunfähig sind, müssen Konsequenzen fürchten. Das Vormundschaftsgericht kann Erziehungsmaßnahmen anordnen.
Gegen alle Jugendliche können unabhängig vom Strafrecht nach Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zivilrechtlich Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend gemacht werden.
Die zivilrechtliche Zurechnungsfähigkeit beginnt schon bei Kindern, die das siebte Lebensjahr vollendet haben, wenn sie bei Begehen der schädigenden Handlung über die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht verfügen. Wird zum Beispiel ein Mensch bei einer gewalttätigen Auseinandersetzung bleibend schwer verletzt, muss ein kindlicher Gewalttäter lebenslange Unterhaltszahlungen leisten.


