Sachbeschädigung
Darunter wird die rechtswidrige Beschädigung oder Zerstörung einer fremden Sache verstanden. Auch Graffiti-Sprayen, das mutwillige Zerstören von Werkzeugen, Werkstücken, Einrichtungsgegenständen, Handys oder Fahrrädern ist Sachbeschädigung und steht unter Strafe. Noch höher kann die Strafe ausfallen, wenn "gemeinschädliche" Sachbeschädigung vorliegt. Dazu gehört zum Beispiel das Aufschlitzen von Sitzen in Bus und Bahnen, das Zerstören von Parkbänken u. ä.
Gesetzliche Grundlage
Körperverletzung
Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, begeht eine Körperverletzung. Auch der Versuch ist bereits strafbar. Es wird unterschieden zwischen einfacher, gefährlicher und schwerer Körperverletzung. Schwer ist eine Körperverletzung dann, wenn das Opfer bleibende Schäden behält. Gefährlich ist die Körperverletzung, wenn u. a. Waffen benutzt wurden oder die Tat besonders hinterlistig ausgeführt wurde.

Gesetzliche Grundlage

