... statt Strafe

Die Idee:

Das Jugendgerichtsgesetz bietet jungen Leuten die Möglichkeit, die durch Straftaten entstandenen Schäden, Verletzungen und sonstigen Probleme durch einen Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) zu bereinigen. Das Gesetz bestimmt, dass Strafverfahren gegen Jugendliche von der Staatsanwaltschaft bzw. vom Gericht eingestellt werden können, wenn ein Täter-Opfer-Ausgleich erfolgreich durchgeführt wurde. Als Voraussetzung dafür müssen die Jugendlichen bereit sein, ihre Tat einzugestehen und die Folgen nach besten Kräften wieder gutzumachen.

Das Ziel:

Beim TOA können Täter und Geschädigte zusammenkommen, um mit Hilfe eines neutralen Vermittlers die Folgen der Straftat aufzuarbeiten, den Konflikt zu regeln und eine Wiedergutmachung zu vereinbaren.

Der Geschädigte kann
  • dem Täter die Folgen seiner Tat verdeutlichen,
  • seine Gefühle wie Wut, Ärger, Angst aussprechen,
  • seinen Schaden schnell und unbürokratisch ersetzt bekommen.
Der Täter kann
  • dem Geschädigten darstellen, wie es zur Straftat kam,
  • zeigen, dass er seine Tat bedauert und dafür geradestehen will,
  • beweisen, dass er aktiv und aus eigener Kraft den Schaden wiedergutmachen will.
Damit ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine Verfahrensweise, die dem sozialen Frieden dient. Sie kann den Betroffenen ermöglichen, sich wieder ohne Vorbehalte zu begegnen.     Quelle
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Der "schulische" Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) wird bislang in modifizierter Form (nicht nach dem Jugendgerichtsgesetz) vor allem im schulischen Bereich als Wiedergutmachungsverfahren eingesetzt. Der (TOA) findet immer unter Anleitung von Lehrern oder anderer Erwachsener statt. Der Täter-Opfer-Ausgleich kann schulische Disziplinarstrafen ersetzen.