Mach es wieder gut! – Täter-Opfer-Ausgleich. Nicht immer sind beide Konfliktparteien gleichermaßen für einen Konflikt verantwortlich. Manchmal wird die Gewalt nur oder überwiegend von einer Seite ausgeübt. Oder es kommt zu Sachbeschädigungen. Dann ist es wichtig, dass die Geschädigten eine Möglichkeit haben, sich ohne Gegengewalt zu wehren. Für solche Fälle ist der Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) geeignet.

Der TOA ist eine Maßnahme nach dem Jugendgerichtsgesetz. Diese Maßnahme der Wiedergutmachung wird aber in vereinfachter Form auch in anderen Einrichtungen - vorwiegend in Schulen - eingesetzt. Er wird in dieser Form häufig als "schulischer TOA" bezeichnet. Der TOA ersetzt schulische Disziplinarmaßnahmen und könnte als Wiedergutmachungsmaßnahme auf Ausbildungseinrichtungen übertragen werden.

Er wird ausschließlich von Erwachsenen geleitet und ist für die Gewalthandelnden verpflichtend.

Täter-Opfer-Ausgleich

Die Opfer lernen,

  • ihre Angst vor den Tätern zu überwinden und über das Erlittene zu reden,
  • sich mit den eigenen Rachephantasien auseinander zu setzen,
  • Wiedergutmachungen einzufordern und
  • sich selbstbewusst, aber gewaltfrei gegen Gewalt zu wehren.

Die Täten lernen,

  • die Opferperspektive und die Folgen ihres Handelns kennen,
  • dass sie für ihr Verhalten verantwortlich gemacht werden,
  • dass ihr Verhalten persönliche Konsequenzen hat und
  • dass zwar ihr Verhalten abgelehnt wird, nicht aber ihre Person.