Maßnahmen beim Täter-Opfer-Ausgleich

Die folgenden Maßnahmen werden in der Regel durch die Jugendgerichtshilfe zum Täter-Opfer-Ausgleich angewandt:

VANDALISMUS

  • Entfernung der Beschädigung
  • Instandsetzung der Beschädigung
  • provisorische bis hin zu einer professionellen Instandsetzung
  • finanzieller Abgleich

DIEBSTAHL

  • Rückgabe
  • Ersatzleistung
  • finanzieller Abgleich
  • Täter-Opfer-Gegenüberstellung

ERPRESSUNG

  • Rückgabe
  • Ersatzleistung
  • finanzieller Abgleich
  • Täter-Opfer-Gegenüberstellung

GEWALTHANDLUNG GEGEN PERSONEN

  • Anhörung des Opfers durch die Täterin bzw. durch den Täter.
  • Anhörung eines Stellvertreters des Opfers durch die Täterin bzw. durch den Täter.
  • Anhörung eines Opferberichts auf Tonband
  • Gegenlesen des schriftlichen Opferberichts. Durch diese Maßnahmen soll Betroffenheit hergestellt werden.
  • Formulierung eines Täter-Opfer-Briefs durch die Täterin bzw. durch den Täter.
  • Krankenbesuch beim Opfer durch die Täterin bzw. durch den Täter.
  • Pflegehandlung beim Opfer durch die Täterin bzw. durch den Täter.

Quelle

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Der Ablauf

  1. Kontaktaufnahme
  2. Getrennte Vorgespräche
  3. Ausgleichsgespräch
  4. Wiedergutmachungsvereinbarung unterzeichnen
  5. Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung

Bei TOA, der von Jugendgerichtshilfe angewandt wurde:

  1. Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts nach Beendigung des TOA-Verfahrens