Maßnahmen beim Täter-Opfer-Ausgleich
Die folgenden Maßnahmen werden in der Regel durch die Jugendgerichtshilfe zum Täter-Opfer-Ausgleich angewandt:
VANDALISMUS
- Entfernung der Beschädigung
- Instandsetzung der Beschädigung
- provisorische bis hin zu einer professionellen Instandsetzung
- finanzieller Abgleich
DIEBSTAHL
- Rückgabe
- Ersatzleistung
- finanzieller Abgleich
- Täter-Opfer-Gegenüberstellung
ERPRESSUNG
- Rückgabe
- Ersatzleistung
- finanzieller Abgleich
- Täter-Opfer-Gegenüberstellung
GEWALTHANDLUNG GEGEN PERSONEN
- Anhörung des Opfers durch die Täterin bzw. durch den Täter.
- Anhörung eines Stellvertreters des Opfers durch die Täterin bzw. durch den Täter.
- Anhörung eines Opferberichts auf Tonband
- Gegenlesen des schriftlichen Opferberichts. Durch diese Maßnahmen soll Betroffenheit hergestellt werden.
- Formulierung eines Täter-Opfer-Briefs durch die Täterin bzw. durch den Täter.
- Krankenbesuch beim Opfer durch die Täterin bzw. durch den Täter.
- Pflegehandlung beim Opfer durch die Täterin bzw. durch den Täter.

Der Ablauf
- Kontaktaufnahme
- Getrennte Vorgespräche
- Ausgleichsgespräch
- Wiedergutmachungsvereinbarung unterzeichnen
- Überprüfung der Einhaltung der Vereinbarung
Bei TOA, der von Jugendgerichtshilfe angewandt wurde:
- Benachrichtigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts nach Beendigung des TOA-Verfahrens

