Nach dem Ereignis ist vor dem Ereignis

Ist eine Gewaltsituation unmittelbar vorüber, erfolgt zumeist eine Aufarbeitung auch jenseits juristischer oder medizinischer Konsequenzen des Ereignisses.

Orientierende Punkte in diesem Bereich können sein:

  • Nachbesprechung mit unbeteiligten Anwesenden
  • Opferbetreuung:
      - Ist eine psychologische Betreuung des primär betroffenen Opfers
        angezeigt? Von Augenzeugen?
      - ist die Hinzuziehung einer Opferhilfe-Organisation erforderlich?
        (Schwerwiegende und/oder bleibende körperliche Schäden,
        ökonomische Folgen?)
  • Sind Konsequenzen aus dem Ereignis für die zukünftige Situation innerhalb der Arbeitsgruppe zu erwarten?

In Bezug auf die Täterin oder den Täter sind folgende Punkte zu prüfen:

  • Ist die Gewalt ausübende Person für die anderen Mitarbeiter und den Arbeitgeber weiterhin tragbar?
  • Besteht Einsicht in das Fehlverhalten / Reue?
  • Besteht die Bereitschaft, das Verhalten zukünftig zu ändern? Ist neben der Bereitschaft eine tatsächliche Änderung zu Erwarten?

Quelle

Foto: Ausbilder und Auszubildende

 

Es ist nicht nur wichtig, dass eine ausführliche und gesteuerte Aufbereitung nach Gewaltereignissen erfolgt.

Wichtig ist auch, dass die Ergebnisse schriftlich in die gemeinsam erarbeiteten Regeln und Notfallpläne einfließen. Gewaltprävention ist ein kontinuierlicher Prozess.