Gerade das Einschalten der Polizei ist für viele Personen, die in derartigen Situationen hinzukommen, ein etwas unklarer Punkt. Deswegen auch hierzu einige Hinweise.

Die Polizei sollte immer eingeschaltet werden bei:

  • Erfüllung von Straftatbeständen
    Zum Beispiel bei Körperverletzung, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Erpressung, Nötigung, Diebstahl, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (zum Beispiel Rechtsextremismus), Happy Slapping (Handyaufnahmen) ...
  • Erkennbaren Verletzungen
    Aus jeder Verletzung können Forderungen und langfristige Schädigungen entstehen. Insofern ist eine Beweissicherung durch die Polizei geboten.
  • Unklarer Beweislage
  • Fortbestand von Gefahrensituationen
  • Wiederholungstaten