Gerade das Einschalten der Polizei ist für viele Personen, die in derartigen Situationen hinzukommen, ein etwas unklarer Punkt. Deswegen auch hierzu einige Hinweise.
Die Polizei sollte immer eingeschaltet werden bei:
- Erfüllung von Straftatbeständen
Zum Beispiel bei Körperverletzung, Vergewaltigung, Sachbeschädigung, Erpressung, Nötigung, Diebstahl, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (zum Beispiel Rechtsextremismus), Happy Slapping (Handyaufnahmen) ... - Erkennbaren Verletzungen
Aus jeder Verletzung können Forderungen und langfristige Schädigungen entstehen. Insofern ist eine Beweissicherung durch die Polizei geboten. - Unklarer Beweislage
- Fortbestand von Gefahrensituationen
- Wiederholungstaten


