Zusätzlich zu Hausordnung, Leitbild/Leitlinie kann das erwünsche kooperative, faire und soziale Miteinander auch über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden.

In der Betriebsvereinbarung sind in Absprache mit dem Betriebsrat verbindliche Normen für alle Arbeitnehmer eines Betriebes formuliert.

In der Betriebsvereinbarung kann festgelegt werden, welche Reaktionen bei Gewalt (Intervention und Deeskalation, Opferhilfe u. a. m.) und Regelverstößen (Belehrung, Verweis, Abmahnung, Beendigung des Ausbildungsverhältnisses) verbindlich zu erfolgen haben.

Es kann geregelt werden

  • welche Handlungen erwünscht sind,
  • wer Ansprechpartner ist,
  • welche Dienstwege einzuhalten sind,
  • ...

In einer Betriebsvereinbarung kann auch in Absprache mit dem Betriebsrat festgelegt werden, womit Ausbilder zu rechnen haben, wenn sie zum Beispiel bei Gewalthandlungen nicht eingreifen oder sich nicht an die Regeln halten (Belehrung, Verweis, Abmahnung, Kündigung).

Gespräch Ausbilder

 

Im Vorfeld muss mit allen Beschäftigten abgestimmt werden, welches Verhalten geduldet wird und wo die Grenzen sind. Die Reaktionen auf Übertretungen müssen ebenfalls im Vorfeld besprochen werden.