Jede Einrichtung kann von Not- und Krisenfällen betroffen sein; Gewaltvorfälle, Unfälle, Todesfälle sind nicht grundsätzlich zu verhindern. Daher ist es sinnvoll, für den Ernstfall gewappnet zu sein, um eine solche Extremlage meistern zu können. Notfall- und Sicherheitspläne bieten dafür die geeignete Grundlage.
Seit die Gefahr von "Amokläufen" Jugendlicher zugenommen hat, ist dieses Problemfeld als wichtiger Teilbereich der Gewaltprävention zunehmend ins Bewusstsein gerückt.
Hauptbestandteile von Notfallplänen sind in aller Regel klare Handlungsanweisungen für verschiedene Situationen bzw. Bedrohungsszenarien. Dies bedeutet konkret:
- bisherige Erfahrungen mit Problem- und Gewaltsituationen auszuwerten,
- die Wahrnehmungs- und Diagnosefähigkeit der Mitarbeiter in Bezug auf Problemsituationen zu schulen,
- über effektive und erprobte Handlungs- und Verhaltensmöglichkeiten zu informieren und diese
- einzuüben. Ernstfallszenarien sollten erstellt und durchgespielt werden,
- das Hilfesystem vor Ort und die Möglichkeiten seiner Aktivierung und Mobilisierung zu kennen,
- im Vorfeld können bereits organisatorische und bauliche Maßnahmen dazu beitragen, Risiken zu minimieren.
Dies alles mündet in der Ausarbeitung eines detaillierten Notfallplans
der jeweiligen Einrichtung.
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