Wenn Sie beobachten, dass jemand die Gewalttat mit dem Handy filmt - wie im Fall unseres Videobeispiels - und die Polizei eingeschaltet wird, teilen Sie Ihre Beobachtungen der Polizei umgehend mit. Denn die Polizei ist berechtigt, das Handy zu beschlagnahmen. Die Aufnahmen können als Beweismittel dienen.
Wenn jemand Gewalttaten mit dem Handy filmt, handelt es sich um eine
Straftat. Melden Sie den Vorfall am besten der
Polizei.
Denn:
- Sie selbst sind nicht berechtigt, das Handy außerhalb der Ausbildungseinrichtung einzuziehen.
- Ohne freiwillige Einwilligung des Handybesitzers, sind Sie ebenso wenig berechtigt, die Videoaufnahmen anzusehen.

